Vereinbarung zur Weitergabe von Saat- & Pflanzgut
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) ergibt sich für Sammlungen - besonders im Zusammenhang mit dem Austausch von pflanzlichem Material - die Notwendigkeit zur Beachtung insbesondere des Artikels 15 der CBD (Zugang zu genetischen Ressourcen). Arche Noah ist bestrebt, die Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Erforschung der Biologischen Vielfalt zu fördern. Arche Noah erwartet deshalb von allen Partnern bei der Aufnahme, Bewahrung und Weitergabe von pflanzlichem Material. dass sie unter Beachtung aller relevanten Konventionen und Gesetze zum Schutz von Teilen der biologischen Vielfalt handeln. Wir sind der Ansicht, dass im Sinne der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturpflanzenvielfalt der offene Zugang zu und Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen unter gerechten Bedingungen weiterhin möglich bleiben muß.
Vor diesem Hintergrund wird nur solchen Personen und Institutionen Saat- und Pflanzgut ausgehändigt, die nachstehende Bedingungen anerkennen:
- Das ausgehändigte Saat- und Pflanzgut steht auf Grundlage dieser Vereinbarung für das Gemeinwohl, insbesondere für Belange des Schutzes und der Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt, Bildungszwecke, wissenschaftliche Unteruchungen und der privaten Nutzung zur Verfügung.
- Für den Fall, dass mit dem ausgehändigten Saat- und Pflanzgut wissenschaftliche Publikationen erarbeitet werden, erwartet Arche Noah, dass auf die Herkunft desselben hingewiesen wird und dass sie über diese Publikationen informiert wird.
- Kommerzielle Nutzungsinteressen des Empfängers sind in dieser Vereinbarung nicht erfasst. Nach Ansicht von Arche Noah ist die Vermarktung von Produkten von "alten Sorten", insbesondere im Rahmen der Ab Hof Vermarktung, regionaler Märkte und lokaler Gastronomie durchaus wünschenswert und im Sinne der Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und der Bewusstseinsbildung bei allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle einer überregionalen kommerziellen Verwertung von Saatgut oder Produkten von alten Sorten die Bestimmungen der CBD geltend werden. Das heißt, dass der Nutzer zu einer Vorteilsbeteiligung des Ursprungslandes verpflichtet ist und der mit der Umsetzung der CBD beauftragten Stelle relevante Informationen mitzuteilen hat.
Auszug aus dem Sortenhandbuch der Arche Noah.